Klare Regeln für Behindertenparkplätze
Der Wolfsburger Georg Kugland hat beim Niedersächsischen Landtag eine Petition eingereicht, mit der er erreichen möchte, dass die geltenden Regelungen für Schwerbehindertenparkplätze für die Betroffenen erleichtert werden. Bei seinem Anliegen unterstützt ihn der SPD Landtagsabgeordnete Klaus Schneck. Schneck hat im Landtag eine Anfrage zur Umsetzung und den Folgen für die Betroffenen gestellt. Bei einem Treffen der beiden mit der Vorsitzenden des Wolfsburger Behindertenbeirats Immacolata Glosemeyer im Mehrgenerationenhaus wurde die Lage erörtert und das weitere Vorgehen besprochen.
Georg Kugland hat versucht diesen neuen Parkausweis zu bekommen. Nachdem er bei den zuständigen Stellen trotz aller Bemühungen nicht erfolgreich war, hat er sich mit einer Petition an den Niedersächsischen Landtag gewendet und Kontakt zum Landtagsabgeordneten Klaus Schneck aufgenommen, um anzuregen, das Verfahren zu erleichtern. "Das Verfahren und die Zuständigkeiten sind nicht eindeutig geregelt und für die Betroffenen ist es schwer, diesen Parkausweis zu erhalten. Es geh mir nicht um meinen eigenen Fall, ich möchte dazu beitragen, dass andere nicht die gleiche Prozedur über sich ergehen lassen müssen wie ich es erlebt habe", so Kugland.
Klaus Schneck machte deutlich, dass sich bei der Vergabe des Parkausweises "aG-light" dringend etwas ändern muss. "Der derzeitige Zustand widerspricht allen Vorhaben, die mit der Einführung des neuen Parkausweises beabsichtigt waren. Er sollte für die Betroffenen für Erleichterung und nicht für unendliche Behördengänge sorgen", so Schneck. Nachdem der Fall von Georg Kugland öffentlich wurde haben sich noch weitere Betroffene gemeldet. "Deswegen habe ich eine Anfrage an die Landesverwaltung gestellt, um zu erfahren wie groß das Problem in ganz Niedersachsen ist", so Schneck. Immacolata Glosmeyer unterstrich die Bedeutung für die Betroffenen. "Wir müssen alles Mögliche dafür tun, dass auch Menschen mit Behinderung am gesellschaftlichen Leben teilhaben können. Die Erleichterung durch den Parkausweis ist nicht nur für notwendige Fahrten zum Arzt, sondern auch für andere Aktivitäten wichtig", so Glosemeyer.

Setzen sich für Parkausweise für Behinderte ein: Georg Kugland und Klaus Schneck (v.l.)
Hintergrund
Im Jahr 2009 wurden Neuregelungen für Parkerleichterungen besonderer Gruppen schwerbehinderter Menschen beschlossen. Dabei wurde auch ein neuer Parkausweis eingeführt, der in der Umgangssprache mit "aG-light" bezeichnet wird. Er berechtigt den Inhaber u. a. zum Parken im eingeschränkten Halteverbot und an weiteren festgelegten Stellen. Bei Vorliegen der in der STVO festgelegten Voraussetzungen kann ein Ausweis ausgestellt werden, der für das gesamte Bundesgebiet gültig ist. Das Verfahren und die Zuständigkeiten sind aber nicht eindeutig geregelt und für die Betroffenen ist es schwer, diesen Parkausweis zu erhalten.
In Niedersachsen sollen die Antragsteller an die Außenstellen des niedersächsi-schen Landesamtes für Soziales, Jugend und Familie (LS) wenden. Dort soll das Vorliegen der Voraussetzungen festgestellt werden. Die Außenstellen des LS treffen hierzu jedoch keine Feststellungen, sondern sie beschränkt sich im Regelfall darauf mitzuteilen, dass die Voraussetzungen für die Kennzeichnung "aG" nicht vorliegen. Seit der Abschaffung des Widerspruchverfahrens im Jahre 2009 führt das zu der Situation, dass ein Antragsteller, dessen Antrag von der zuständigen Straßenverkehrsbehörde abgelehnt wurde, gezwungen ist, das Verwaltungsgericht anzurufen. In der Praxis sieht das so aus, dass über eine Klage erst nach langer Verfahrensdauer entschieden ist. Insbesondere für ältere Antragsteller bedeutet dies, dass sie die Parkerleichterungen, die die Straßenverkehrsordnung vorsieht, lange Zeit nicht in Anspruch nehmen können und so ihre Lebenssituation nachhaltig erschwert wird. Hinzu kommt, dass der Kläger - anders als im Sozialgerichtsverfahren - unmittelbar nach der Klageerhebung einen Kostenvorschuss zu zahlen hat, der im Regelfall 200 bis 300 Euro beträgt.

















